Schlagwort: Basel
Nachdem die Jugendkommission Basel-Stadt unter der Leitung von Regierungsrat Dr. Christoph Eymann die Einsicht in die Traktandenliste der Sitzung vom 14. Juni 2012 verweigert hatte, ist das Appellationsgericht Basel-Stadt als Verwaltungsgericht zu einem gegenteiligen Schluss gekommen und hat am 1. März 2013 in seinem Urteil festgehalten:
Im Jahr 2010 gewährte der Kanton Basel-Stadt, vertreten durch die Abteilung Jugend- und Familienförderung des Erziehungsdepartements, dem Verein Connect Café für ein Jugendinformationszentrum Subventionen in der Höhe von insgesamt 296‘000 Franken (je 148‘000 Franken für die Jahre 2010 und 2011).
Doch nach nur gut einem Jahr zieht das Erziehungsdepartement am 19. April 2011 seine Subventionszusage vorzeitig zurück mit folgender Erklärung:
Der Co-Geschäftsführer der Basler Freizeitaktion (BFA), neu Verein Jugendarbeit Basel (JuAr), äusserte sich anlässlich des öffentlichen Forums der Gemeinnützigen Institutionen Basel (GI Basel) am 12. September gegenüber dem Regierungsrat unmissverständlich:
Am 12. Dezember 2012 hat der Grosse Rat Basel-Stadt[1] auf mündlichen Antrag der Bildungs- und Kulturkommission (BKK) dem Verein JuAr (vormals BFA) zusätzliche Subventionen in der Höhe von 675’000 Franken (jährlich CHF 225‘000) für die Jahre 2013 bis und mit 2015 an die Betreibung der Freizeithalle Dreirosen zugesprochen[2]. Neu erhält der Verein JuAr somit vom Kanton für die Jahre 2013 bis und mit 2015 jährlich 3,94 Millionen Franken an Subventionen (Betriebskostenbeiträge) und von der Christoph Merian Stiftung (CMS) zusätzlich nochmals 100’000 Franken pro Jahr an die Betreibung der Freizeithalle Dreirosen.
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt ermächtigt am 11. Januar 2012 die Regierung, die Vereine «Robi-Spiel-Aktionen», «Haus für Kinder und Eltern», «Regionalverband der Basler Blaukreuzjugend», «Basler Kindertheater», «Kindertreffpunkt zum Burzelbaum», «Jugendförderverein Oberes Kleinbasel, ooink ooink Productions», «Basler Freizeitaktion (BFA)», «Jugendzentrum Dalbeloch», «Eulerstrooss nüün», «Mobile Jugendarbeit Basel» und an die Stiftung «idée:sport» mit Betriebskostenbeiträgen in der Höhe von CHF 5’860’500 pro Jahr [1] zu unterstützen.
Die Subventionierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Basel-Stadt hat ihre gesetzlichen Grundlagen in der Bundesverfassung (Artikel 67 Absatz 2) und auf kantonaler Ebene im Gesetz betreffend Jugendhilfe vom 17. Oktober 1984.
Der Kanton Basel-Stadt unterstützt private Trägerschaften, die Leistungen im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Basel anbieten. Für die Vertragsperiode 2008 bis 2011 entrichtete der Kanton insgesamt CHF 5’268’723 pro Jahr an elf verschiedene Trägerschaften. Zusätzlich stellte der Kanton verschiedene Räumlichkeiten unentgeltlich zur Erbringung von Leistungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung und übernahm den Aufwand für die Instandhaltung von Liegenschaften. (Vgl. Ratschlag betreffend Betriebskostenbeiträge …)