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Urteil zwingt Jugendkommission zu mehr Transparenz

Nachdem die Jugendkommission Basel-Stadt unter der Leitung von Regierungsrat Dr. Christoph Eymann die Einsicht in die Traktandenliste der Sitzung vom 14. Juni 2012 verweigert hatte, ist das Appellationsgericht Basel-Stadt als Verwaltungsgericht zu einem gegenteiligen Schluss gekommen und hat am 1. März 2013 in seinem Urteil festgehalten:

In teilweiser Gutheissung des Rekurses wird das Erziehungsdepartement verpflichtet, dem Rekurrenten vollumfänglichen Einblick in die Traktanden­liste zur Sitzung der Kommission für Jugendfragen vom 14. Juni 2012 zu gewähren.
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Mehr Transparenz in der Jugendarbeit!

Der Co-Geschäftsführer der Basler Freizeitaktion (BFA), neu Verein Jugendarbeit Basel (JuAr), äusserte sich anlässlich des öffentlichen Forums der Gemeinnützigen Institutionen Basel (GI Basel) am 12. September gegenüber dem Regierungsrat unmissverständlich:

«Die Staatsbeiträge des Kantons haben in den letzten zehn Jahren beim Personal der BFA keinen Teuerungsausgleich zugelassen. Unsere Sozial­arbeitenden bewegen sich in einem Niedriglohnsegment, in dem es kaum mehr möglich ist, qualifiziertes Personal zu gewinnen.»