Nachdem die Jugendkommission Basel-Stadt unter der Leitung von Regierungsrat Dr. Christoph Eymann die Einsicht in die Traktandenliste der Sitzung vom 14. Juni 2012 verweigert hatte, ist das Appellationsgericht Basel-Stadt als Verwaltungsgericht zu einem gegenteiligen Schluss gekommen und hat am 1. März 2013 in seinem Urteil festgehalten:
In teilweiser Gutheissung des Rekurses wird das Erziehungsdepartement verpflichtet, dem Rekurrenten vollumfänglichen Einblick in die Traktandenliste zur Sitzung der Kommission für Jugendfragen vom 14. Juni 2012 zu gewähren.