Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt ermächtigt am 11. Januar 2012 die Regierung, die Vereine «Robi-Spiel-Aktionen», «Haus für Kinder und Eltern», «Regionalverband der Basler Blaukreuzjugend», «Basler Kindertheater», «Kindertreffpunkt zum Burzelbaum», «Jugendförderverein Oberes Kleinbasel, ooink ooink Productions», «Basler Freizeitaktion (BFA)», «Jugendzentrum Dalbeloch», «Eulerstrooss nüün», «Mobile Jugendarbeit Basel» und an die Stiftung «idée:sport» mit Betriebskostenbeiträgen in der Höhe von CHF 5’860’500 pro Jahr [1] zu unterstützen.
Monat: April 2012
Die Subventionierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Basel-Stadt hat ihre gesetzlichen Grundlagen in der Bundesverfassung (Artikel 67 Absatz 2) und auf kantonaler Ebene im Gesetz betreffend Jugendhilfe vom 17. Oktober 1984.
Der Kanton Basel-Stadt unterstützt private Trägerschaften, die Leistungen im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Basel anbieten. Für die Vertragsperiode 2008 bis 2011 entrichtete der Kanton insgesamt CHF 5’268’723 pro Jahr an elf verschiedene Trägerschaften. Zusätzlich stellte der Kanton verschiedene Räumlichkeiten unentgeltlich zur Erbringung von Leistungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung und übernahm den Aufwand für die Instandhaltung von Liegenschaften. (Vgl. Ratschlag betreffend Betriebskostenbeiträge …)
Konkreten Anlass zur kritischen Auseinandersetzung bot der vom Erziehungsdepartement Basel-Stadt im Januar 2011 veröffentlichte Bericht zur Planung «Offene Kinder- und Jugendarbeit». Veranwortlich für die Publikation zeichnet der Bereich Jugend, Familie und Sport unter der Leitung von Hansjörg Lüking, als Autor Marco Riesch, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung Jugend- und Familienförderung. Wie im Kapitel «Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse» zu lesen ist, erhebt der Bericht mit den von Februar bis August 2010 gesammelten Daten den Anspruch einer umfassenden Wissensbasis zur Situation der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kanton Basel-Stadt.