Kategorien
Soziale Arbeit

Neues Kinder- und Jugendgesetz bodigt Jugendkommission

Der Ratschlag «zum Gesetz betreffend Förderung von Kindern und Jugendlichen und Hilfen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG)» lässt die Kom­mis­sion für Jugendfragen und damit die paritätische Beteiligung der nicht­staat­li­ch­en Institutionen als gleichberechtigte Partner fallen.
Ob – wie im Ratschlag erwähnt – rückblickend die Jugendunruhen der 1980er-Jahre[1] der Anlass für das Gesetz betreffend kantonale Jugendhilfe (Jugendhilfegesetz, JHG) von 1984 waren, ist eher nebensächliche Spekulation und greift in jedem Fall zu kurz. Bedeutsamer ist wohl eher ein in den 70er und 80er-Jahren in den westlichen demokratischen Staaten breit einsetzender Wandel hin zu einem freiheitlicheren Gesellschaftsmodell, welches das «Partizipative»[2] gegenüber dem «Autoritären»[3] in den Vordergrund rückt und dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen deutlich mehr Platz einräumt. Das Rollenverständnis von Frau und Mann, Familien- und Erziehungsformen[4] sowie Geschlecht und Sexualität wurden hinterfragt und zu­guns­ten von individueller Lebensgestaltung[5] und mehr Mitspracherecht[6] bei politischen Entscheidungen neu definiert.

Mit der Schaffung des Gesetzes betreffend kantonale Jugendhilfe (Jugendhilfegesetz, JHG) vom 17. Oktober 1984 trug der Basler Gesetzgeber dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung. Er verpflichtet die Verwaltung – nicht nur im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit – zum gleichberechtigten Ein­be­zug privater Organisationen, wohl wissend um deren wertvollen Beitrag ausserhalb von Familie, Schule und Ausbildung.
In Basel weiss man aus langer Erfahrung, dass der gleichberechtigte Einbezug privater Organisationen das Aufwachsen junger Menschen ausserhalb von Familie, Schule und Ausbildung begünstigt. Private Trägerschaften stellen dies mit einer breiten Palette von Angeboten seit Jahrzehnten erfolgreich unter Beweis.
Neu will sich offensichtlich die Verwaltung der partnerschaftlichen Verpflichtung gegenüber den privaten Organisationen – z.B. der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) – entledigen und in einer vermeintlichen Expertenrolle die «autoritative» Steuerung alleine übernehmen. Eine interne Verwaltungsstudie hat bezüglich finanzieller Konsequenzen bereits 2004 festgestellt:
«Es fällt auf, dass eine hohe Staatsquote positiv mit hohem Personal­auf­wand korreliert.» Dieser Effekt führt nach Meinung des Schreibenden zu überhöhten Kosten und schwächt im Besonderen die kleineren Or­ga­ni­sa­ti­on­en. In der Folge wird ziviles und situativ angelegtes Engagement zugunsten von (semi )profes­sio­nellen, in ihrer Struktur eher trägen und kostenintensiven «Mono­polisten» benachteiligt.
Zum Nachdenken Anlass geben muss, dass das vormals für die Jugendarbeit feder­führ­en­de Justizdepartement im «Konzept Offene Kinder- und Jugendarbeit 2006» mit teilweise denselben Mitarbeitern geradewegs zum gegenteiligen Schluss kommt und «die Erweiterung der Kompetenzen der Kommission für Jugendfragen Basel-Stadt» als prioritäres Anliegen bezeichnet (S. 7, 35):
«Die Fachkommission für Jugendfragen Basel-Stadt soll [in paritätischer Zusammensetzung mit den privaten Trägern, A.d.V.] eine steuernde Rolle im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit übernehmen, entsprechende Kompetenzen erhalten und entsprechend besetzt werden.»
Das in Vernehmlassung geschickte Kinder- und Jugendgesetz ist im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit ein Rückschritt, denn die Kommission für Jugendfragen oder eine vergleichbare Kooperationsform sucht man vergebens. Die von der Verwaltung angepriesene «moderne Grundlage für die künftigen gesellschaftlichen Rahmenbe­ding­un­gen für Kinder, Jugendliche und deren Familien» verkommt zur Farce, nennt sie doch die Familie[7] erst an zweiter oder dritter Stelle[8] und verharrt bei der Zusammenarbeit mit den nichtstaatlichen Trägern bei äusserst vagen Formulierungen:
«Das zuständige Departement stellt die Leistungen in Zusammenarbeit mit den übrigen Departementen, den Gemeinden und den Leistungserbringern sicher.» (§ 14)
«Das zuständige Departement plant und entwickelt die Leistungen im Sinne dieses Gesetzes und stellt eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Angebots sicher.» (§ 16)
Liest man u.a. den von der Verwaltung ins Internet gestellten über 100-seitigen Bericht zur Planung «Offene Kinder- und Jugendarbeit» (2011), müssen einem Zweifel an der Fachkompetenz einiger «Verwaltungsexperten» kommen. So kommt der Autor nicht darüber hinaus, «private Initiativen als ‹Dschungel›, dem statistisch nicht beizukommen ist» (S. 22), zu bezeichnen. Und zum sozialräumlichen Ansatz wird lapidar bemerkt: «Das grösste Handicap […] ist im ausserordentlichen zeitlichen und personellen Aufwand zu sehen, welcher zur Umsetzung erforderlich ist.» (S. 5)
Fazit zum Bericht: viel Papier, hohe Personalkosten und (vermutlich) wenig Relevanz für die Praxis der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Daniel Kahnemann schreibt in seinem Buch «Schnelles Denken, langsames Denken» (2012): «Es ist falsch, jemandem einen Vorwurf daraus zu machen, dass er in einer unvor­her­sag­baren Welt keine genauen Vorhersagen liefert. Allerdings ist es durchaus angemessen, Experten dafür zu rügen, dass sie glauben, eine unmögliche Aufgabe erfolgreich bewältigen zu können» (S. 298). «Wenn ein Ereignis tatsächlich eingetreten war, überschätzten [die Experten] die Wahrscheinlichkeit, die sie dem Ereignis früher zugeschrieben hatten. Wenn das mögliche Ereignis nicht eingetreten war, erinnerten sie sich fälschlich, dass sie es schon immer für unwahrscheinlich hielten.» (S. 252)
Und Gerald Hüther zeigt in seinem Buch «Kommunale Intelligenz: Potenzialentfaltung in Städten und Gemeinden» (2013, ebook, Pos. 360 ff) auf, weshalb Menschen die in ihnen angelegten Potenziale nur innerhalb einer Gemeinschaft entfalten können, der sie sich zugehörig, in der sie sich geborgen und sicher fühlen. Er beschreibt, wie Gesellschaften das psycho-emotionale Band verlieren, wenn sie den sozialen Lernraum nicht mehr bewusst und aktiv gestalten können:
«Dann verschwindet auch ihr guter Geist, und an seine Stelle rückt ein anderer Geist nach, geradezu als hätte dieser die ganze Zeit nur darauf gewartet, die Geschicke dieser Gemeinschaft selbst in die Hand zu nehmen. Manchmal wird er ‹Verwaltungsgeist› genannt.»
Im (noch) geltenden Gesetz betreffend Kantonale Jugendhilfe (Jugendhilfegesetz, KJG) von 1984 wird die Bedeutung der nichtstaatlichen Träger betont und ihre paritätische Beteiligung innerhalb der Jugendkommission festgeschrieben:
§ 3. Im Rahmen dieses Gesetzes wird die Tätigkeit der nichtstaatlichen Träger als wichtiger Bereich der Jugendhilfe unterstützt und die Zusammenarbeit der staatlichen und nichtstaatlichen Stellen gefördert.
§ 23. Der Regierungsrat ernennt eine Kommission für Jugendfragen.
1 Sie berät die zuständigen Departemente insbesondere in Fragen der Organisation und Planung der kantonalen Jugendhilfe.
2 Die Kommission für Jugendfragen besteht aus einem Präsidenten und zehn weiteren Mitgliedern. Diese vertreten paritätisch die staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen.
Um dem abstrakten und abgehobenen Expertenwissen innerhalb der Verwaltung einen Riegel zu schieben, ist es unerlässlich, die Kommission für Jugendfragen als Beratungs­gremium des federführenden Departementsvorstehers auch im neuen Kinder- und Jugendgesetz zu verankern. Denn was sich annähernd drei Jahrzehnte in unserem Kanton bestens bewährt hat, darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Die Beratung des zuständigen Regierungsrates in Fragen der Planung und Steuerung im Gebiet von Kinder- und Jugendförderung, Kinder- und Jugendhilfe und Kinder- und Jugendschutz muss weiterhin gemeinsam von Fachleuten der verschiedenen Verwaltungsstellen und von Fachleuten der nichtstaatlichen Praxisfelder – unter Einschluss der Vertretung des Jugendrates und der einschlägigen Jugendorganisationen – an die Hand genommen werden.
Der vorgelegte Entwurf eines neuen Kinder- und Jugendgesetzes (KJG) ist deshalb in der vorgeschlagenen Form zurückzuweisen und zu ergänzen.
Maya Graf, Nationalrätin Grüne BL, und Regierungsrat Guy Morin haben anlässlich einer 2006 vom Förderverein Soziale Arbeit Region Basel organisierten öffentlichen Podiums­diskussion zum Thema «Was ist uns die Jugend wert: Prospektive Jugendpolitik – eine gesellschaftliche Herausforderung» auf die Bedeutung der Jugendpolitischen Leitziele, verabschiedet von der Kommission für Jugendfragen am 21. Januar 1997, hingewiesen:
«Jugendlichen sollen vielfältige Begegnungen mit gesellschaftlich verantwort­lichen Entscheidungsträgern ermöglicht werden und auf Initiative der Jugend­lichen zur Behandlung von sie interessierenden Fragen realisiert werden.»
«Vertreterinnen und Vertreter des Jugendparlamentes[9] und der Jugend­ver­bände[10] haben durch Einsitz in die Jugendkommission die Möglichkeit, Anliegen junger Menschen in die Kommissionsarbeit hineinzutragen und über jugend­politische Massnahmen mitzuentscheiden.»
Autor: Marcel Borer
[1] Beispielhafte Aufzählung: Die Progressive Organisation Basel (POB) wehrt sich gegen die Preiserhöhung der Basler Verkehrsbetriebe. Als sich am 18. Juli 1969 erneut mehrere Demonstranten auf den Tramschienen beim Barfüsserplatz versammeln, greift die Polizei ein. Das erste Mal in der Geschichte der Stadt Basel wird Tränengas eingesetzt. Insgesamt werden 71 Personen festgenommen und später 27 Strafverfahren eingeleitet.
1978 bis 1980 finden in Basel die ersten Häuser- und Geländebesetzungen statt (Ryffstrasse, Gas- und Wasser­werk­areal). Das Projekt «Kulturwerkstatt Kaserne» entsteht (und erhält 1981 zum ersten Mal Subventionen vom Kanton).
Am 1. Mai 1980 besetzt eine Frauenorganisation das Rednerpult, da sie keine Rednerin stellen dürfen. Bei der anschliessenden Anti-Queen-Demo («Mitmarschiere – d’Queen flambiere») kommt es zu Ausschreitungen und zu Verhaftungen. Aus dem ganzen politischen Spektrum schliessen sich 1980 «Frauen für den Frieden» zu­sammen.
Am 26. Juni 1980 wird im Grossen Rat die Forderung nach einem AJZ verlesen. Am 14. Februar 1981 wird das ehemalige Postbetriebsgebäude zur Nutzung als AJZ besetzt. An der 1.-Mai-Feier 1981 wird den AJZ-lern trotz Redeerlaubnis das Mikrofon abgeschaltet, worauf sich ein Tumult am Rednerpult entwickelt, der in einem Demozug durch die Freie Strasse gipfelt (geschätzte Sach­be­schädigung 1 Mio Franken).
Am 16. Mai 1981 treffen sich ca. 3‘000 Personen zu einer Demonstration auf dem Marktplatz und stellen der Stadtregierung ein Ultimatum, innerhalb einer Woche ein geeignetes AJZ zur Verfügung zu stellen. Ende April 1986 erfolgt die legale Zwischennutzung der alten Stadtgärtnerei. Am 8. Mai 1988 lehnten 56% der Basler Stimmbevölkerung die Stadtgärtnerei als «permanentes Provisorium» ab. Am 21. Juni 1988 erfolgt die polizeiliche Räumung der Alten Stadtgärtnerei. Am 20. September 1988 wird das Kino Union besetzt.
Am 1. April 1989 erfolgt nach einer Demonstration für ein «autonomes Kulturzentrum in der Stadt» die polizeiliche Räumung des «Union».
[2] Neue soziale Bewegungen wie Friedensbewegung, Umweltschutzbewegungen und Atomausstiegsgruppen. Entstehung der Partei «Die Grünen». Neue Musik-, Polit- und Jugendkultur. So bestand beispielsweise die Punk-Szene 1977 aus einem harten Kern von etwa 50 Jugendlichen, welche von Zürich aus die Schweizer Punk- und New-Wave-Bewegung massgebend beeinflusste.
[3] Watergate-Affäre, die den Präsidenten der USA, Richard Nixon, 1974 wegen «Missbräuchen von Regierungs­voll­machten» zum Rücktritt zwingt.
Ende des Vietnamkriegs 1975, u.a. als Folge lang anhaltender Proteste der zivilen Bevölkerung. Die Beendigung des Vietnamkrieges war ein Hauptanliegen der Studentenbewegungen in den USA und in Westeuropa.
Im Kanton Basel-Stadt wird das Homosexuellenregister des ehemaligen Sittendezernates der Staatsan­walt­schaft im Jahre 1968 aufgehoben, dasjenige beim Fahndungsdienst der Basler Polizei 1979.
[4] Kommunen und Kollektive, antiautoritäre Erziehung, demokratische Schulen, Summerhill, Kindertheater GRIPS. 1979 erreichte das Jugendmagazin Bravo seine höchste Druckauflage von über 1.8 Millionen Exemplaren.
[5] Das Konkubinatsverbot unter Androhung strafrechtlicher Verfolgung wegen Ungehorsams (ugs. «Ehe ohne Trauschein», «wilde Ehe», «nichteheliche Lebensgemeinschaft» etc.) wird im Kanton Zürich 1972, im Kanton Wallis 1995 aufgehoben.
[6] Das Frauenstimmrecht in der Schweiz wird auf eidgenössischer Ebene am 16. März 1971 wirksam. Bis zur Einführung des Frauenstimmrechts in allen Kantonen vergehen allerdings noch weitere 20 Jahre. So führte Appenzell Innerrhoden als letzter Kanton das Stimmrecht für Frauen auf kantonaler Ebene erst ein, nachdem das Bundesgericht am 27. November 1990 einer Klage von Frauen aus dem Kanton Appenzell Innerrhoden recht gegeben hatte. Ab 1991 erhalten die Schweizer Bürgerinnen und Bürger auf eidgenössischer Ebene das Stimmrecht neu mit 18 anstelle von bisher 20 Jahren. 1996 wird auch die zivile Mündigkeit von 20 auf 18 Jahre gesenkt, nachdem dieses Anliegen noch 12 Jahre zuvor 1979 in einer Abstimmung eine Niederlage erlitten hatte.
[7] www.ed-bs.ch/jfs/jff/revision-jugendhilfegesetz (ED Basel-Stadt, Revision Jugendhilfegesetz)
[8] Der vorliegende Gesetzesentwurf versteht Jugendhilfe als alle jene Angebote, die ergänzend zu den Schulen und zum Familien- und Freundeskreis die sozialen Bedingungen des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen unterstützen (Quelle: Ratschlag „zum Gesetz betreffend Förderung von Kindern und Jugendlichen und Hilfen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG)“, Vernehmlassungsentwurf April 2013, S. 5, Kapitel 3.
[9] Der Jugendrat befindet sich seit geraumer Zeit in einem Selbstfindungsprozess und nimmt gegenwärtig nicht an den Sitzungen der Jugendkommission teil.
[10] Die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände beider Basel (AjbB) war vor Jahren bis zum Zeitpunkt der Auflösung durch ihren Geschäftsführer in der Jugendkommission vertreten.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert