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Begleitete Besuchstage Basel-Stadt

Von Lic. phil. Heinz Hermann Baumgarten, ehem. Leiter Jugendamt Basel-Stadt

Auf politischer Ebene hatte sich Grossrätin Doris Gysin, ehemaliges Kommissionsmitglied der Pro Juventute beider Basel, mit einem parlamentarischen Anzug vom 4. Februar 1997 für die Einführung des Begleiteten Besuchsrechts Basel-Stadt stark gemacht. Die Leitung des Jugendamtes wurde beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit dem Departementssekretariat des Justizdepartements für die Umsetzung dieses Anliegens innert nützlicher Frist besorgt zu sein.

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Offene Kinder- und Jugendarbeit – eine kommunale Aufgabe

Von Heinz Hermann Baumgarten

Der Beitrag wurde dem Themenheft «18 = erwachsen, mündig, volljährig, 13 – 25 = Jugend» der Basler Freizeitaktion (BFA) aus dem Jahre 2004 entnommen, an wenigen Stellen korrigiert und mit fehlenden Literaturangaben und Anmerkungen versehen sowie mit der Abbildung «Bereiche der Jugendhilfe» ergänzt.
Im Editorial wird gefragt: «Mündig, erwachsen, volljährig sein – und trotzdem noch eine Jugendliche oder ein Jugendlicher: ein Widerspruch? Nein! Die vorliegende BFA-Info zeigt von verschiedenen Seiten her auf, dass der Begriff ‹Jugend› die Altersgruppe der jungen Erwachsenen mit einschliesst.
Die offene Kinder- und Jugendarbeit wird oft auf die Zielgruppe der unter 18-Jährigen beschränkt. In Quartier-Jugendtreffpunkten stören die Älteren und dominieren die Jüngeren oder verhindern gar deren Zutritt. Wenn die Treff-Leitung sie dann darauf aufmerksam macht, dass der Quartier-Jugendtreff nicht für sie gedacht ist, klagen sie: ‹Wohin sollen wir denn gehen?›

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Stellungnahme zum Entwurf Kinder- und Jugendgesetz KJG

Lic. phil. Heinz Hermann Baumgarten, ehem. Leiter Jugendamt Basel-Stadt

(Der Text entstand im Rahmen der Vernehmlassung am 28.09.2013)

1 Vorbemerkung

Das neue Kinder- und Jugendgesetz (KJG) ist wie das geltende Gesetz betreffend kantonale Jugendhilfe JHG ein Rahmengesetz, das – gestützt auf die UN-Kinder­rechts­konvention (KRK) – Kinder und Jugendliche als Rechtssubjekte, d.h. als Träger von Rechten und Pflichten bezeichnet.
Gemäss Ziff. 11 des Ratschlags (RS) bezweckt die Revision des geltenden Gesetzes betreffend kantonale Jugendhilfe (Jugendhilfegesetz, JHG) keine neuen finanziellen Ansprüche. Der KJG-Entwurf regelt den Status quo und unterscheidet zwischen den vom Kanton und den Gemeinden zu erbringenden Leistungen. Die notwendigen Mittel sollen wie bis anhin im ordentlichen Budget eingestellt werden.

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Neues Kinder- und Jugendgesetz bodigt Jugendkommission

Der Ratschlag «zum Gesetz betreffend Förderung von Kindern und Jugendlichen und Hilfen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG)» lässt die Kom­mis­sion für Jugendfragen und damit die paritätische Beteiligung der nicht­staat­li­ch­en Institutionen als gleichberechtigte Partner fallen.
Ob – wie im Ratschlag erwähnt – rückblickend die Jugendunruhen der 1980er-Jahre[1] der Anlass für das Gesetz betreffend kantonale Jugendhilfe (Jugendhilfegesetz, JHG) von 1984 waren, ist eher nebensächliche Spekulation und greift in jedem Fall zu kurz. Bedeutsamer ist wohl eher ein in den 70er und 80er-Jahren in den westlichen demokratischen Staaten breit einsetzender Wandel hin zu einem freiheitlicheren Gesellschaftsmodell, welches das «Partizipative»[2] gegenüber dem «Autoritären»[3] in den Vordergrund rückt und dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen deutlich mehr Platz einräumt. Das Rollenverständnis von Frau und Mann, Familien- und Erziehungsformen[4] sowie Geschlecht und Sexualität wurden hinterfragt und zu­guns­ten von individueller Lebensgestaltung[5] und mehr Mitspracherecht[6] bei politischen Entscheidungen neu definiert.
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Urteil zwingt Jugendkommission zu mehr Transparenz

Nachdem die Jugendkommission Basel-Stadt unter der Leitung von Regierungsrat Dr. Christoph Eymann die Einsicht in die Traktandenliste der Sitzung vom 14. Juni 2012 verweigert hatte, ist das Appellationsgericht Basel-Stadt als Verwaltungsgericht zu einem gegenteiligen Schluss gekommen und hat am 1. März 2013 in seinem Urteil festgehalten:

In teilweiser Gutheissung des Rekurses wird das Erziehungsdepartement verpflichtet, dem Rekurrenten vollumfänglichen Einblick in die Traktanden­liste zur Sitzung der Kommission für Jugendfragen vom 14. Juni 2012 zu gewähren.
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Verein Connect Café in Projektphase Subvention entzogen

Im Jahr 2010 gewährte der Kanton Basel-Stadt, vertreten durch die Abteilung Jugend- und Familienförderung des Erziehungsdepartements, dem Verein Connect Café für ein Jugendinformationszentrum Subventionen in der Höhe von insgesamt 296‘000 Franken (je 148‘000 Franken für die Jahre 2010 und 2011).

Als Grundlage für die Subventionierung der Jugendinformationsstelle Connect Café beruft sich das Erziehungsdepartement auf das Konzept Offene Kinder- und Jugendarbeit Kanton Basel-Stadt 2006. Dort wird unter anderem festgestellt, dass im Bereich der Jugendinformation (vgl. pp. 24 und 34) und Jugendförderung Lücken bestehen.

Doch nach nur gut einem Jahr zieht das Erziehungsdepartement am 19. April 2011 seine Subventionszusage vorzeitig zurück mit folgender Erklärung:

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Mehr Transparenz in der Jugendarbeit!

Der Co-Geschäftsführer der Basler Freizeitaktion (BFA), neu Verein Jugendarbeit Basel (JuAr), äusserte sich anlässlich des öffentlichen Forums der Gemeinnützigen Institutionen Basel (GI Basel) am 12. September gegenüber dem Regierungsrat unmissverständlich:

«Die Staatsbeiträge des Kantons haben in den letzten zehn Jahren beim Personal der BFA keinen Teuerungsausgleich zugelassen. Unsere Sozial­arbeitenden bewegen sich in einem Niedriglohnsegment, in dem es kaum mehr möglich ist, qualifiziertes Personal zu gewinnen.»
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Jugendkommission zu neuem Leben erwacht?

Nach zwei Jahren des Unterbruchs ist die Kommission für Jugendfragen Basel Stadt (JuKo) Mitte 2012 erstmals wieder vom Vorsteher des Erziehungs­departments Basel-Stadt, Herrn Regierungsrat Dr. Eymann, zu einer Sitzung einberufen worden. Sie ist in der Folge zwei Mal, nämlich am 14.06.2012 und am 15.11.2012, zusammengekommen und hat sich mit Themen der offenen Kinder- und Jugendarbeit befasst.

Mit der Reaktivierung der JuKo ist der Weg zu einer konsensorientierten Meinungsbildung wieder frei gemacht – dies möglicherweise auch als ein Resultat des beharrlichen Nachfragens des Autors beim ED und seines Blogbeitrag: «Kommission für Jugendfragen im Kanton Basel-Stadt, Planungsinstrument oder Alibi?».
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Der Verein JuAr ist mit 4 Millionen jährlich grösster Subventions­empfänger der OKJA Basel

Am 12. Dezember 2012 hat der Grosse Rat Basel-Stadt[1] auf mündlichen Antrag der Bildungs- und Kulturkommission (BKK) dem Verein JuAr (vormals BFA) zusätzliche Subventionen in der Höhe von 675’000 Franken (jährlich CHF 225‘000) für die Jahre 2013 bis und mit 2015 an die Betreibung der Freizeithalle Dreirosen zugesprochen[2]. Neu erhält der Verein JuAr somit vom Kanton für die Jahre 2013 bis und mit 2015 jährlich 3,94 Millionen Franken an Subventionen (Betriebskostenbeiträge) und von der Christoph Merian Stiftung (CMS) zusätzlich nochmals 100’000 Franken pro Jahr an die Betreibung der Freizeithalle Dreirosen.

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Kommission für Jugendfragen im Kanton Basel-Stadt

Planungsinstrument oder Alibi?

Der Grosse Rat, die Regierung und die in offene Kinder- und Jugendarbeit involvierten Fachstellen wie beispielsweise die Abteilung Jugend, Familie und Sport haben stets auf die Wichtigkeit der Kommission für Jugendfragen hingewiesen, welche auf dem Jugendhilfe­gesetz[1] gründet.  Wohl um die Wichtigkeit zu unterstreichen, wurde von der Verwaltung in neuerer Zeit an verschiedenen Stellen fälschlicherweise der Begriff „Fachkommission“ verwendet, was jedoch begrifflich für Verwirrung und für eine falsche Gewichtung in Richtung Expertentum sorgt. Dessen ungeachtet aber sind die Kernpunkte der Aufgabe unbestritten und breit abgestützt: