Auf politischer Ebene hatte sich Grossrätin Doris Gysin, ehemaliges Kommissionsmitglied der Pro Juventute beider Basel, mit einem parlamentarischen Anzug vom 4. Februar 1997 für die Einführung des Begleiteten Besuchsrechts Basel-Stadt stark gemacht. Die Leitung des Jugendamtes wurde beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit dem Departementssekretariat des Justizdepartements für die Umsetzung dieses Anliegens innert nützlicher Frist besorgt zu sein.
Kategorie: Soziale Arbeit
Von Heinz Hermann Baumgarten
Der Beitrag wurde dem Themenheft «18 = erwachsen, mündig, volljährig, 13 – 25 = Jugend» der Basler Freizeitaktion (BFA) aus dem Jahre 2004 entnommen, an wenigen Stellen korrigiert und mit fehlenden Literaturangaben und Anmerkungen versehen sowie mit der Abbildung «Bereiche der Jugendhilfe» ergänzt.
Im Editorial wird gefragt: «Mündig, erwachsen, volljährig sein – und trotzdem noch eine Jugendliche oder ein Jugendlicher: ein Widerspruch? Nein! Die vorliegende BFA-Info zeigt von verschiedenen Seiten her auf, dass der Begriff ‹Jugend› die Altersgruppe der jungen Erwachsenen mit einschliesst.
Die offene Kinder- und Jugendarbeit wird oft auf die Zielgruppe der unter 18-Jährigen beschränkt. In Quartier-Jugendtreffpunkten stören die Älteren und dominieren die Jüngeren oder verhindern gar deren Zutritt. Wenn die Treff-Leitung sie dann darauf aufmerksam macht, dass der Quartier-Jugendtreff nicht für sie gedacht ist, klagen sie: ‹Wohin sollen wir denn gehen?›
Lic. phil. Heinz Hermann Baumgarten, ehem. Leiter Jugendamt Basel-Stadt
(Der Text entstand im Rahmen der Vernehmlassung am 28.09.2013)
1 Vorbemerkung
Das neue Kinder- und Jugendgesetz (KJG) ist wie das geltende Gesetz betreffend kantonale Jugendhilfe JHG ein Rahmengesetz, das – gestützt auf die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) – Kinder und Jugendliche als Rechtssubjekte, d.h. als Träger von Rechten und Pflichten bezeichnet.
Gemäss Ziff. 11 des Ratschlags (RS) bezweckt die Revision des geltenden Gesetzes betreffend kantonale Jugendhilfe (Jugendhilfegesetz, JHG) keine neuen finanziellen Ansprüche. Der KJG-Entwurf regelt den Status quo und unterscheidet zwischen den vom Kanton und den Gemeinden zu erbringenden Leistungen. Die notwendigen Mittel sollen wie bis anhin im ordentlichen Budget eingestellt werden.
Nachdem die Jugendkommission Basel-Stadt unter der Leitung von Regierungsrat Dr. Christoph Eymann die Einsicht in die Traktandenliste der Sitzung vom 14. Juni 2012 verweigert hatte, ist das Appellationsgericht Basel-Stadt als Verwaltungsgericht zu einem gegenteiligen Schluss gekommen und hat am 1. März 2013 in seinem Urteil festgehalten:
Im Jahr 2010 gewährte der Kanton Basel-Stadt, vertreten durch die Abteilung Jugend- und Familienförderung des Erziehungsdepartements, dem Verein Connect Café für ein Jugendinformationszentrum Subventionen in der Höhe von insgesamt 296‘000 Franken (je 148‘000 Franken für die Jahre 2010 und 2011).
Doch nach nur gut einem Jahr zieht das Erziehungsdepartement am 19. April 2011 seine Subventionszusage vorzeitig zurück mit folgender Erklärung:
Der Co-Geschäftsführer der Basler Freizeitaktion (BFA), neu Verein Jugendarbeit Basel (JuAr), äusserte sich anlässlich des öffentlichen Forums der Gemeinnützigen Institutionen Basel (GI Basel) am 12. September gegenüber dem Regierungsrat unmissverständlich:
Nach zwei Jahren des Unterbruchs ist die Kommission für Jugendfragen Basel Stadt (JuKo) Mitte 2012 erstmals wieder vom Vorsteher des Erziehungsdepartments Basel-Stadt, Herrn Regierungsrat Dr. Eymann, zu einer Sitzung einberufen worden. Sie ist in der Folge zwei Mal, nämlich am 14.06.2012 und am 15.11.2012, zusammengekommen und hat sich mit Themen der offenen Kinder- und Jugendarbeit befasst.
Am 12. Dezember 2012 hat der Grosse Rat Basel-Stadt[1] auf mündlichen Antrag der Bildungs- und Kulturkommission (BKK) dem Verein JuAr (vormals BFA) zusätzliche Subventionen in der Höhe von 675’000 Franken (jährlich CHF 225‘000) für die Jahre 2013 bis und mit 2015 an die Betreibung der Freizeithalle Dreirosen zugesprochen[2]. Neu erhält der Verein JuAr somit vom Kanton für die Jahre 2013 bis und mit 2015 jährlich 3,94 Millionen Franken an Subventionen (Betriebskostenbeiträge) und von der Christoph Merian Stiftung (CMS) zusätzlich nochmals 100’000 Franken pro Jahr an die Betreibung der Freizeithalle Dreirosen.
Planungsinstrument oder Alibi?