Planungsinstrument oder Alibi?
Der Grosse Rat, die Regierung und die in offene Kinder- und Jugendarbeit involvierten Fachstellen wie beispielsweise die Abteilung Jugend, Familie und Sport haben stets auf die Wichtigkeit der Kommission für Jugendfragen hingewiesen, welche auf dem Jugendhilfegesetz[1] gründet. Wohl um die Wichtigkeit zu unterstreichen, wurde von der Verwaltung in neuerer Zeit an verschiedenen Stellen fälschlicherweise der Begriff „Fachkommission“ verwendet, was jedoch begrifflich für Verwirrung und für eine falsche Gewichtung in Richtung Expertentum sorgt. Dessen ungeachtet aber sind die Kernpunkte der Aufgabe unbestritten und breit abgestützt: