Der Ratschlag «zum Gesetz betreffend Förderung von Kindern und Jugendlichen und Hilfen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG)» lässt die Kommission für Jugendfragen und damit die paritätische Beteiligung der nichtstaatlichen Institutionen als gleichberechtigte Partner fallen.
Ob – wie im Ratschlag erwähnt – rückblickend die Jugendunruhen der 1980er-Jahre[1] der Anlass für das Gesetz betreffend kantonale Jugendhilfe (Jugendhilfegesetz, JHG) von 1984 waren, ist eher nebensächliche Spekulation und greift in jedem Fall zu kurz. Bedeutsamer ist wohl eher ein in den 70er und 80er-Jahren in den westlichen demokratischen Staaten breit einsetzender Wandel hin zu einem freiheitlicheren Gesellschaftsmodell, welches das «Partizipative»[2] gegenüber dem «Autoritären»[3] in den Vordergrund rückt und dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen deutlich mehr Platz einräumt. Das Rollenverständnis von Frau und Mann, Familien- und Erziehungsformen[4] sowie Geschlecht und Sexualität wurden hinterfragt und zugunsten von individueller Lebensgestaltung[5] und mehr Mitspracherecht[6] bei politischen Entscheidungen neu definiert.