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Stellungnahme zum Entwurf Kinder- und Jugendgesetz KJG

Lic. phil. Heinz Hermann Baumgarten, ehem. Leiter Jugendamt Basel-Stadt

(Der Text entstand im Rahmen der Vernehmlassung am 28.09.2013)

1 Vorbemerkung

Das neue Kinder- und Jugendgesetz (KJG) ist wie das geltende Gesetz betreffend kantonale Jugendhilfe JHG ein Rahmengesetz, das – gestützt auf die UN-Kinder­rechts­konvention (KRK) – Kinder und Jugendliche als Rechtssubjekte, d.h. als Träger von Rechten und Pflichten bezeichnet.
Gemäss Ziff. 11 des Ratschlags (RS) bezweckt die Revision des geltenden Gesetzes betreffend kantonale Jugendhilfe (Jugendhilfegesetz, JHG) keine neuen finanziellen Ansprüche. Der KJG-Entwurf regelt den Status quo und unterscheidet zwischen den vom Kanton und den Gemeinden zu erbringenden Leistungen. Die notwendigen Mittel sollen wie bis anhin im ordentlichen Budget eingestellt werden.

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Verein Connect Café in Projektphase Subvention entzogen

Im Jahr 2010 gewährte der Kanton Basel-Stadt, vertreten durch die Abteilung Jugend- und Familienförderung des Erziehungsdepartements, dem Verein Connect Café für ein Jugendinformationszentrum Subventionen in der Höhe von insgesamt 296‘000 Franken (je 148‘000 Franken für die Jahre 2010 und 2011).

Als Grundlage für die Subventionierung der Jugendinformationsstelle Connect Café beruft sich das Erziehungsdepartement auf das Konzept Offene Kinder- und Jugendarbeit Kanton Basel-Stadt 2006. Dort wird unter anderem festgestellt, dass im Bereich der Jugendinformation (vgl. pp. 24 und 34) und Jugendförderung Lücken bestehen.

Doch nach nur gut einem Jahr zieht das Erziehungsdepartement am 19. April 2011 seine Subventionszusage vorzeitig zurück mit folgender Erklärung: