Lic. phil. Heinz Hermann Baumgarten, ehem. Leiter Jugendamt Basel-Stadt
(Der Text entstand im Rahmen der Vernehmlassung am 28.09.2013)
1 Vorbemerkung
Das neue Kinder- und Jugendgesetz (KJG) ist wie das geltende Gesetz betreffend kantonale Jugendhilfe JHG ein Rahmengesetz, das – gestützt auf die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) – Kinder und Jugendliche als Rechtssubjekte, d.h. als Träger von Rechten und Pflichten bezeichnet.
Gemäss Ziff. 11 des Ratschlags (RS) bezweckt die Revision des geltenden Gesetzes betreffend kantonale Jugendhilfe (Jugendhilfegesetz, JHG) keine neuen finanziellen Ansprüche. Der KJG-Entwurf regelt den Status quo und unterscheidet zwischen den vom Kanton und den Gemeinden zu erbringenden Leistungen. Die notwendigen Mittel sollen wie bis anhin im ordentlichen Budget eingestellt werden.