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Soziale Arbeit

Subventionen an die offene Kinder- und Jugendarbeit 2012 bis und mit 2015

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt ermächtigt am 11. Januar 2012 die Regierung, die Vereine «Robi-Spiel-Aktionen», «Haus für Kinder und Eltern», «Regionalverband der Basler Blaukreuzjugend», «Basler Kindertheater», «Kindertreffpunkt zum Burzelbaum», «Jugendförderverein Oberes Kleinbasel, ooink ooink Productions», «Basler Freizeitaktion (BFA)», «Jugendzentrum Dalbeloch», «Eulerstrooss nüün», «Mobile Jugendarbeit Basel» und an die Stiftung «idée:sport» mit Betriebskostenbeiträgen in der Höhe von CHF 5’860’500 pro Jahr [1] zu unterstützen.

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Subventionen an die offene Kinder- und Jugendarbeit 2008 bis und mit 2011

Die Subventionierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Basel-Stadt hat ihre gesetzlichen Grundlagen in der Bundesverfassung (Artikel 67 Absatz 2) und auf kantonaler Ebene im Gesetz betreffend Jugendhilfe vom 17. Oktober 1984.
Der Kanton Basel-Stadt unterstützt private Trägerschaften, die Leistungen im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Basel anbieten. Für die Vertragsperiode 2008 bis 2011 entrichtete der Kanton insgesamt CHF 5’268’723 pro Jahr an elf verschiedene Trägerschaften. Zusätzlich stellte der Kanton verschiedene Räumlichkeiten unentgeltlich zur Erbringung von Leistungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung und übernahm den Aufwand für die Instandhaltung von Liegenschaften. (Vgl. Ratschlag betreffend Betriebskostenbeiträge …)