Die Subventionierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Basel-Stadt hat ihre gesetzlichen Grundlagen in der Bundesverfassung (Artikel 67 Absatz 2) und auf kantonaler Ebene im Gesetz betreffend Jugendhilfe vom 17. Oktober 1984.
Der Kanton Basel-Stadt unterstützt private Trägerschaften, die Leistungen im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Basel anbieten. Für die Vertragsperiode 2008 bis 2011 entrichtete der Kanton insgesamt CHF 5’268’723 pro Jahr an elf verschiedene Trägerschaften. Zusätzlich stellte der Kanton verschiedene Räumlichkeiten unentgeltlich zur Erbringung von Leistungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung und übernahm den Aufwand für die Instandhaltung von Liegenschaften. (Vgl. Ratschlag betreffend Betriebskostenbeiträge …)